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Zu den systemeigenen Operationen des Rechtssystems und der Funktion von Anwälten

Das Rechtssystem ist in der modernen Gesellschaft, wie jedes andere Funktionssystem auch, ein eigenständig funktionierendes System geworden, das seine eigenen Logik aufgebaut hat und nach ihnen verfährt. Die Ausdifferenzierung der Funktionssysteme erlaubt es den jeweiligen Systemen mehr Eigenkomplexität aufzubauen, da sie nun nichtmehr intern zwischen den verschiedenen Systemlogiken aushandeln müssen, wie es der Fall wäre, wenn sie nicht ausdifferenziert wären. Dadurch können sich die Funktionssysteme auf ihr eigenes Gebiet voll und ganz einlassen und spezialisieren. Dies hat zum einen zur Folge, dass die Funktionssysteme immer mehr leisten können, aber es auf der anderen Seite immer schwieriger wird sie zu verstehen. Aus diesem Grund ist es auch leicht zu verstehen, dass sobald man in einen Rechtsstreit fällt, in den allermeisten Fällen auf Rechtsberatung zurückgreifen muss. Alle weiteren Informationen zu kompetenter Rechtsberatung finden Sie auch online.

Wir können davon ausgehen, dass die Komplexität der Funktionssysteme immer weiter zunehmen wird, da die Gesellschaft immer komplexer wird. Das führt dazu, dass die Politik und damit auch zumeist das Rechtssystem in Anspruch genommen werden, die anfallenden Probleme für die Gesellschaft nachhaltig zu lösen. Nachhaltigkeit meint hier, dass an Konzepten, Formularen, Standardisierungen angeknüpft werden kann, um entscheidende Fragen zuverlässig zu beantworten. Das Rad muss also nicht jedes Mal neu erfunden werden. Hier wird auch deutlich, wie wichtig es für ein Funktionssystem ist seine eigenen Logiken auszubilden und sich von anderen Systemen zu unterscheiden. Hätten die Funktionssysteme diese Möglichkeit zur Unterscheidung nicht, so müsste es sich bei jedem Problem erneut fragen, was es denn eigentlich tut, bevor es etwas tun kann. Diese Frage wird durch die systemeigenen Operationen im Alltagsgeschäft des Systems immer als beantwortet vorausgesetzt, damit es effizient arbeiten kann.

Eine Möglichkeit das Rechtsystem zu sehen, ist es unter seiner Codierung zu verstehen. Im Rechtsystem wird immer über Recht/Unrecht unterschieden und diese Unterscheidung pro Fall behandelt. Diese Unterscheidung trifft einzig und alleine das Rechtssystem. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es dann die untergeordneten Logiken (Strafbücher, Paragraphen etc.) des Rechtssystems verstanden zu haben und diese Logiken zugunsten des Klienten anwenden zu können, um das Gericht über die Umstände bezüglich des Urteils zum nachdenken zu bringen.

Durch die Komplexität des Rechtssystems ist es Laien nahezu unmöglich geworden zu wissen, auf welche Rechtsstrukturen sie bei ihren eigenen Fall achten und eingehen müssen, um sich vor Gericht verteidigen zu können. Entscheidend ist die Einsicht, dass das Rechtssystem nicht über systemexterne Logiken, wie Moral oder Ethik bzw. esoterischer Argumentation, noch über Geld oder Liebe bzw. Mitgefühl angesprochen werden kann, sondern dass es nur auf seine eigenen Operationen reagiert. Diese Kompetenz erfordert die Professionalität des Rechtsanwalts.

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